E-Mountainbike

Mondraker

Crafty XR Carbon Grösse L

11999

Mondraker

Crafty R Rot Black Grösse M L XL

7499.- Liefertermin ca 17.12.21

Mondraker

Crafty SE Grösse M und L

Fr. 7199.- Sofort Lager

Mondraker

Prime X Grösse S

Fr. 4999.- Sofort Lager

Focus

Jam 7.0 Grösse M und L

9199.-

Focus

Jam 7.9 Grössen S/M/L

Fr.7199.-

Focus

Sam 6.8 Grössen M/L

FR.6399.-

Focus

Sam 2 6.9 Grösse M Test

7499.-

Focus

Jam2 6.8 Nine

Fr.5699.-

Focus

Jam2 6.8 Nine

Fr. 5699.-

In Hinblick auf die Regeln im schweizerischen Straßenverkehr werden E-Bikes und Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt; dennoch gilt eine Führerausweispflicht der Kategorie M. Jedoch können Leicht-Motorfahrräder bei einem Mindestalter des Benutzers von 16 Jahren auch ohne Führerausweis gefahren werden.[25] Eine Helmtragepflicht gilt für jene E-Bikes, die der Kategorie Motorfahrrad zugeordnet werden, für Leicht-Motorfahrräder wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.[26] Das Motorfahrrad („Mofa“) ist in Art. 175 VTS geregelt. Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads beträgt nach Art. 6 VRV 14 Jahre.

Zuordnung von E-Bikes und Pedelecs zu den Kategorien Motorfahrrad und Leicht-Motorfahrrad:

Leicht-Motorfahrrad:

  • Motorleistung: maximal 500 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 25 km/h

Motorfahrrad:

  • Motorleistung: zwischen 500 und 1000 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h

Elektrofahrräder mit drei Rädern gelten als Rikschas, sie bilden eine eigene Fahrzeugkategorie Elektro-Rikscha im Sinne Art. 14 VTS.

Eine tabellarische Zusammenfassung der komplizierten Schweizer Regeln zu Elektrofahrrädern hat die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung in ihrem bfu-Faktenblatt Nr. 4 herausgegeben.[27]

Speziell sind die zulässigen Motorleistungen höher als in der EU-Richtlinie, nämlich 500 W mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Bei S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h sind bis 1000 W zulässig. Jedoch wird der Pedelec-Antrieb nicht explizit vorgeschrieben, sondern nur implizit vorausgesetzt zwischen 20 und 25 km/h respektive zwischen 30 und 45 km/h.